Objektnummer: GG.A.2024.126
1.882 m²
Grundstück ca.
2.490.000,00 €
Kaufpreis
Für das insgesamt 1.882 m² große Baugrundstück ist derzeit eine Aufteilung in drei Baufenster vorgesehen. Es liegt bereits eine Baugenehmigung für die nachfolgend aufgeführte Aufteilung und Bebauung vor. Entsprechende Baupläne könnten bei Kauf übernommen werden.
Grundstück A mit 644 m² und einem dreistöckigen Haus mit einer Wohnfläche von ca. 360 m² (EG, OG, DG)
Grundstück B mit 582 m² und einem vierstöckigen Haus mit einer Wohnfläche von ca. 303 m² (UG, EG; OG, DG)
Grundstück C/D mit insgesamt 656 m² und einem dreistöckigen Doppelhaus mit einer Wohnfläche von ca. 193 m² pro Haushälfte (UG, EG, DG)
Das Grundstück wird als Ganzes oder geteilt veräußert. Der B-Plan Nr. 65 B der Stadt Bad Homburg sieht eine GRZ 0,3 und GFZ 0,6 vor. Befreiungen für geringfügige Überschreitungen aufgrund der aktuellen Planung wurden in der Baugenehmigung bereits erteilt. Natürlich besteht auch eine ganz andere Möglichkeit der Bebauung mit entweder Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienhäusern.
Derzeit gibt es auf dem Grundstück noch zwei alte Bestandsimmobilien.
Lassen Sie sich von diesem Objekt begeistern und vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin mit uns unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten.
Wir freuen uns auf Sie!
Das Grundstück liegt in nordwestlich zentraler Lage der Innenstadt von Bad Homburg, unweit zur Altstadt, die fußläufig erreichbar ist. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfes, Ärzte, Schulen sowie Kindergärten sowie Wandermöglichkeiten auf den nah gelegenen Wiesen- und Waldwegen sind ebenfalls fußläufig erreichbar.
Bad Homburg ist die Kreisstadt des Hochtaunuskreises und hat ca. 56 Tausend Einwohner. Umschlossen von der A5, A661 und B456 verfügt die Stadt über eine ideale Anbindung in alle Richtungen. Das ca. 20 km entfernte Frankfurt am Main ist mit dem Auto in ca. 40 Minuten, besser aber noch, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in knapp 25 Minuten erreichbar.
Käuferprovision: 7,14% Käuferprovision inkl. ges. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.